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BVerwG, 06.02.1978 - 1 B 10.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Ausweisung eines Ausländers und eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.1977 - XI 1703/77
- BVerwG, 06.02.1978 - 1 B 10.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 1 B 10.78
Das Berufungsgericht hat also erkannt und die angefochtenen Bescheide entsprechend überprüft, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291), und dabei u.a. auch prüfen muß, ob der Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 Abs. 1 GG auch für Ausländer gewährleistet, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung beansprucht (BVerwGE 48, 299). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 1 B 10.78
Das Berufungsgericht hat also erkannt und die angefochtenen Bescheide entsprechend überprüft, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291), und dabei u.a. auch prüfen muß, ob der Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 Abs. 1 GG auch für Ausländer gewährleistet, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung beansprucht (BVerwGE 48, 299). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 1 B 10.78
Ob die vom Kläger geltend gemachten ehelichen und familiären Belange gewichtiger sind als die mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Zwecke, hängt im Rahmen der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze ebenso wie die Frage, ob die Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und hat deswegen auch im vorliegenden Rechtsstreit keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -).
- BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 142.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Ob die vom Kläger geltend gemachten ehelichen und familiären Belange gewichtiger sind als die mit seiner Ausweisung verfolgten öffentlichen Zwecke, hängt jedoch ebenso wie die Frage, ob die Ausweisung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, von den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls ab und hat deswegen keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 - und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 1 B 10.78 -).